Freizeitgelände alter friedhof wiesbaden

Gemeinde Neuenkirchen · Grauen · Schwalingen · Tewel · offizieller Quellen-Guide

Friedhof Neuenkirchen: Ort, Grabart & Kosten schnell klären

Ein praktischer Guide für Besucher und Angehörige in der Gemeinde Neuenkirchen: Welche Friedhöfe gemeindlich sind, welcher Friedhof im Kernort kirchlich betreut wird, welche Grabarten möglich sind, welche Gebühren gelten und welche Schritte im Trauerfall wichtig sind.

Grauen Schwalingen Tewel Friedhofssatzung ab 01.01.2023 Kernort: ev.-luth. Kirchengemeinde
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  • Reihe oder Wahl?
  • Rasen, Baum, Heidebeet?
  • Pflegepflicht beachten

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Ich will Kosten verstehen

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Schnellantwort: Welche Friedhöfe gehören zur Gemeinde?

Gemeindliche Friedhöfe

Gemeinde unterhältFriedhof Grauen, Friedhof Schwalingen und Friedhof Tewel
BestattungsformenFamiliengrabstätten, Einzel- und Doppelgräber, Wahlgräber, Reihengräber und halbanonyme Beisetzungen
Satzung gilt fürGrauen, Schwalingen und Tewel
Kernort-FriedhofWird von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen betreut

Gemeinde-Kontakt

AdresseGemeinde Neuenkirchen, Hauptstr. 1/3, 29643 Neuenkirchen
Fax+49 5195 940-40
RathauszeitenMo–Fr vormittags; Do zusätzlich 14–18 Uhr laut Gemeinde-Seite
Wichtig: „Friedhof Neuenkirchen“ ist nicht eindeutig. Für Grauen, Schwalingen und Tewel ist die Gemeinde zuständig. Der Friedhof im Kernort Neuenkirchen wird offiziell von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde betreut.

Offizielle Quellen: sicher statt geraten

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Gemeinde-Friedhöfe

Die offizielle Gemeinde-Seite nennt die Friedhöfe Grauen, Schwalingen und Tewel, Bestattungsformen und Friedhofswärter.

Offizielle Friedhöfe-Seite öffnen

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Satzung & Gebühren

Die Gemeinde stellt Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2023 bereit.

Satzungsseite öffnen

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Friedhofssatzung

Regelt Geltungsbereich, Verhalten, Bestattungen, Grabarten, Grabmal und Pflegepflicht.

Friedhofssatzung öffnen

Gebührensatzung

Enthält Gebühren für Reihengrab, Wahlgrab, Rasen, Heidebeet, Baumbestattung, Kapelle und Verwaltungsleistungen.

Gebühren-PDF öffnen

Kirchlicher Kernort-Friedhof

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Friedhof im Kernort von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen betreut wird.

Kirchliche Friedhofsverwaltung öffnen

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Ortsplan

Für konkrete Anfahrt ist zuerst der richtige Friedhofsstandort zu klären: Grauen, Schwalingen, Tewel oder Kernort.

Karte öffnen

Trust-Hinweis: Diese Seite verkauft keine Grabstätten und ersetzt keine Gemeinde oder Kirchengemeinde. Für verbindliche Grabrechte, Gebührenbescheide, Termine, Grabmal-Genehmigungen und Abräumungen ist die jeweilige Friedhofsverwaltung zuständig.

Friedhöfe in Neuenkirchen: erst den richtigen Standort klären

Friedhof / BereichZuständigkeitKontakt / FriedhofswärterWann relevant?
Friedhof TewelGemeinde NeuenkirchenHelga Freytag · +49 5195 933795Wenn Grab, Trauerfeier oder Familie in Tewel liegt.
Friedhof SchwalingenGemeinde NeuenkirchenRolf Gebers · +49 5195 2447Wenn Grab oder Bestattung in Schwalingen geplant ist.
Friedhof GrauenGemeinde NeuenkirchenHeinrich Schröder · +49 5193 6688Wenn Grab oder Bestattung in Grauen gesucht wird.
Friedhof im Kernort NeuenkirchenEv.-luth. Kirchengemeinde NeuenkirchenKirchliche Friedhofsverwaltung, Hauptstraße 8, 29643 NeuenkirchenWenn Nutzer „Friedhof Neuenkirchen“ meint und nicht Grauen/Schwalingen/Tewel.
Nicht verwechseln: Die gemeindliche Friedhofssatzung gilt ausdrücklich für Grauen, Schwalingen und Tewel, nicht für den Friedhof der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in der Ortschaft Neuenkirchen.

Karte & Orientierung: Friedhof Neuenkirchen finden

Erst Standort wählen

  • Gemeinde-Friedhof: Grauen, Schwalingen oder Tewel?
  • Kernort-Friedhof: ev.-luth. Kirchengemeinde?
  • Grabdaten vor der Anfahrt sammeln
  • Trauerfeier-Treffpunkt klar an Gäste senden

Bei Grab-Suche vorbereiten

  • Name der verstorbenen Person
  • Sterbedatum oder Jahr
  • Ortsteil / Friedhofsname
  • Grabfeld, Reihe oder Nummer
  • Nutzungsberechtigte Person, falls bekannt

Besuch planen: kurze Checkliste

Vor dem Losfahren

  • Richtigen Friedhofsstandort prüfen
  • Adresse / Route speichern
  • Öffnungszeiten am Eingang beachten
  • Wetter, Schuhe und Wege einplanen
  • Blumen, Wasser und Tuch mitnehmen

Wenn Sie ein Grab suchen

  • Friedhof: Grauen, Schwalingen, Tewel oder Kernort?
  • Vollständiger Name
  • Sterbedatum / Sterbejahr
  • Grabnummer oder Grabfeld
  • Vorab Verwaltung kontaktieren

Bei Trauerfeier

  • 15–30 Minuten früher ankommen
  • Trauerhalle / Kapelle bestätigen
  • Leise bleiben und Wege freihalten
  • Keine Fotos ohne Zustimmung
  • Bestatter, Verwaltung und Angehörige abstimmen

3 Mini-Tools: Friedhof, Grabart und Kosten schneller klären

Standort-Finder

Start: Ortsteil wählen.

Grabart-Hilfe

Start: Grabart wählen.

Gebühren-Check

Start: Kostenpunkt auswählen.

Sterbefall / Bestattung: Micro-Schritte in Neuenkirchen

Ärztliche Feststellung.
Nach einem Todesfall wird zuerst die ärztliche Feststellung und Todesbescheinigung benötigt.
Bestatter einbinden.
In vielen Fällen organisiert der Bestatter die Anmeldung und Terminabstimmung mit der Friedhofsverwaltung.
Bestattung anmelden.
Nach Beurkundung des Sterbefalles beziehungsweise Bestattungserlaubnis ist die Bestattung bei der Gemeinde anzumelden.
Unterlagen vorlegen.
Bei Beisetzung in vorhandener Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte muss das Nutzungsrecht nachgewiesen werden.
Ort und Zeit klären.
Die Friedhofsverwaltung setzt im Einvernehmen mit Hinterbliebenen Ort und Zeit der Bestattung fest.
Fristen beachten.
Leichen sollen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes beigesetzt werden; weitere Fristen stehen in der Satzung.
Wichtig aus der Satzung: Leichen, die nicht binnen acht Tagen nach Todeseintritt und Aschen, die nicht binnen eines Monats nach Einäscherung beigesetzt sind, können auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen beigesetzt werden.

Grabarten: was auf den gemeindlichen Friedhöfen möglich ist

GrabartSatzungslogikGut, wenn …Vorher fragen
ReihengrabstätteFür Erdbeisetzung, der Reihe nach vergeben; Ruhezeit 30 Jahre.Eine einfache Einzelgrabform gesucht wird.Lage, Verlängerung und Abräumhinweise.
UrnenreihengrabstätteFür Urnenbeisetzung; Ruhezeit 25 Jahre.Eine einfache Urnenform gesucht wird.Gestaltung, Pflegepflicht und spätere Optionen.
WahlgrabstätteFür Erd- und Urnenbestattung, eine oder mehrere Grabstellen; Nutzungsrecht 30 Jahre.Familie, spätere Beisetzung oder längere Planung wichtig sind.Nutzungsrecht, Angehörigenkreis, Verlängerungskosten.
UrnenwahlgrabstätteWahlgrab-Logik für Urnen; Nutzungsrecht 30 Jahre.Mehr Flexibilität als Urnenreihengrab gewünscht ist.Urnenanzahl, Zubettung und Nutzungsberechtigte.
Rasengrab / UrnenrasengrabPflege und Gestaltung sind in den Gebühren enthalten.Angehörige wenig Grabpflege leisten können.Schmuckregeln, Gestaltung und Pflegeumfang.
BaumbestattungUrnengrabstätte für Baumbestattungen mit Möglichkeit einzelner Zubestattung.Naturnahe, pflegearme Urnenform gewünscht ist.Standort, Zubestattung, Verlängerungsgebühr.
HeidebeetbestattungEinzel- oder Doppelgrabstätte im Heidebeet für Sarg oder Urne.Gestaltete pflegearme Anlage gewünscht ist.Preis, Pflegeumfang, Lage und Gestaltungsvorgaben.
Keine falsche Garantie: Die Satzung nennt Grabarten. Welche Grabstätte auf Grauen, Schwalingen oder Tewel aktuell verfügbar ist, muss die Gemeinde bestätigen.

Gebühren ab 01.01.2023: Kosten als Bausteine verstehen

KostenpunktGebühr laut GemeindeWas heißt das praktisch?
Reihengrabstätte 30 Jahre145,00 €Gebühr für Nutzungsrecht auf gemeindlichen Friedhöfen.
Urnenreihengrabstätte 25 Jahre145,00 €Für einfache Urnen-Reihengrabform.
Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte 30 Jahre345,00 €Mehr Flexibilität; Nutzungsrecht wird beurkundet.
Rasengrab inkl. Pflege und Gestaltung 30 Jahre1.580,00 €Pflege und Gestaltung enthalten.
Urnenrasengrab inkl. Pflege und Gestaltung 25 Jahre1.580,00 €Pflegearme Urnenform.
Doppelrasengrab pro Stelle1.780,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 30 Jahre.
Doppelurnenrasengrab pro Stelle1.780,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 25 Jahre.
Heidebeet Einzelgrab Urne1.535,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 25 Jahre.
Heidebeet Einzelgrab Sarg3.300,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 30 Jahre.
Heidebeet Doppelgrab Urne3.070,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 25 Jahre.
Heidebeet Doppelgrab Sarg6.600,00 €Inklusive Pflege und Gestaltung für 30 Jahre.
Baumbestattung Urne pro Stelle980,00 €Mit Möglichkeit einer einzelnen Zubestattung; Pflege und Gestaltung enthalten.
Kosten-Check: Rechnen Sie nicht nur das Grabrecht. Zusätzlich können Trauerhalle, Leichenkammer, Organist, Bestatter, Urne/Sarg, Grabmal-Genehmigung, spätere Verlängerung oder Einebnung relevant werden.

Trauerhalle, Leichenkammer, Orgel und weitere Gebühren

LeistungGebührPraktischer Hinweis
Trauerfeier mit Heizung120,00 €Umfasst laut Gebührensatzung auch Orgel/Harmonium, Geläut, Sezierraum und Leichenkammer je Sarg.
Nur Leichenkammer15,00 € je angefangener TagWenn nur dieser Baustein genutzt wird.
Organistnicht enthaltenWird vom Leiter der Trauerfeier im Einvernehmen mit Hinterbliebenen bestellt und separat vergütet.
Einebnen von Gräbern auf Antrag145,00 €Bei Rückgabe oder Abräumung relevant.
Grabdenkmal-Genehmigung30,00 €Vor Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals einplanen.
Urkunde / Umschreibung / Aufgabe Nutzungsrechtje 15,00 €Verwaltungsgebühren für Wahlgrabrechte.

Grabmal-Genehmigung: vor dem Steinmetzauftrag klären

Vorher nötig

  • Schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung
  • Schon vor Anfertigung / Veränderung einholen
  • Auch provisorische Grabmale zustimmungspflichtig, wenn größer als 15 × 30 cm
  • Gebühr für Grabdenkmal-Genehmigung: 30 €

Dem Antrag zweifach beifügen

  • Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht
  • Maßstab 1:10
  • Material und Bearbeitung
  • Schrift, Ornamente, Symbole und Fundamentierung
  • Schrift-/Symbolzeichnungen ggf. Maßstab 1:1
Pflegepflicht: Grabstätten müssen binnen sechs Monaten nach Belegung oder Erwerb des Nutzungsrechts angelegt sein. Für Pflege sind grundsätzlich die Nutzungsberechtigten verantwortlich, außer bei Rasen-, Baum- und Heidebeetformen mit geregelter Pflege.

Regeln & Sicherheit: was Besucher vermeiden sollten

Ruhe und Würde

  • Würde des Ortes achten
  • Anordnungen des Personals befolgen
  • Kinder unter 10 Jahren nur begleitet

Nicht erlaubt

  • Sportliche Betätigung
  • Warenverkauf / Dienstleistungen anbieten
  • Rauchen, Lärmen, Spielen oder Lagern

Fahrzeuge

  • Keine Fahrzeuge auf Flächen/Wege
  • Ausnahmen: Kinderwagen, Rollstuhl, notwendige Hilfsmittel
  • Dienstleister nur zugelassen

Arbeiten

  • Keine Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
  • Nicht in Nähe von Bestattungen arbeiten
  • Arbeitsplätze sauber verlassen

Foto / Medien

  • Gewerbliches Fotografieren nur mit Erlaubnis
  • Keine Druckschriften verteilen
  • Trauerfeier und Privatsphäre respektieren

Abfall / Anlagen

  • Abfall nur an bestimmten Stellen
  • Grabstätten nicht betreten
  • Hunde nur angeleint mitbringen

Häufige Fragen zum Friedhof Neuenkirchen

Welche Friedhöfe unterhält die Gemeinde Neuenkirchen?

Die Gemeinde Neuenkirchen unterhält die Friedhöfe Grauen, Schwalingen und Tewel.

Wer betreut den Friedhof im Kernort Neuenkirchen?

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Friedhof im Kernort Neuenkirchen von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Neuenkirchen betreut wird.

Welche Grabarten sind auf den gemeindlichen Friedhöfen möglich?

Möglich sind unter anderem Reihengrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Rasengrabstätten, Urnenrasengrabstätten, Baumbestattungen und Heidebeetbestattungen.

Was kostet ein Reihengrab in Neuenkirchen?

Die Gebührensatzung nennt für Reihengrabstätten mit 30 Jahren und Urnenreihengrabstätten mit 25 Jahren jeweils 145,00 Euro.

Was kostet eine Wahlgrabstätte?

Eine Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte mit 30 Jahren wird in der Gebührensatzung mit 345,00 Euro genannt.

Was kostet ein Rasengrab?

Ein Rasengrab inklusive Pflege und Gestaltung für 30 Jahre kostet 1.580,00 Euro. Ein Urnenrasengrab inklusive Pflege und Gestaltung für 25 Jahre kostet ebenfalls 1.580,00 Euro.

Gibt es Baumbestattungen?

Ja. Die Gebührensatzung nennt Urnengrabstätten für Baumbestattungen pro Stelle mit Möglichkeit einer einzelnen Zubestattung, inklusive Pflege und Gestaltung, mit 980,00 Euro.

Was kostet die Friedhofskapelle?

Die Benutzung für eine Trauerfeier mit Heizung wird mit 120,00 Euro genannt. Organistenkosten sind darin nicht enthalten.

Brauche ich eine Genehmigung für ein Grabmal?

Ja. Errichtung und Veränderung von Grabmalen brauchen vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung für Grabdenkmäler kostet 30,00 Euro.

Sind die Angaben hier verbindlich?

Nein. Diese Seite fasst offizielle Informationen nutzerfreundlich zusammen. Verbindlich sind Gemeinde Neuenkirchen, Kirchengemeinde, Friedhofsverwaltung, Friedhofssatzung und Gebührenbescheid.