Friedhof feuerbach

Stuttgart-Feuerbach · offizieller Quellen-Guide · 2026

Feuerbach Friedhof: Besuch, Zeiten & Kontakt schnell klären

Adresse, Öffnungszeiten nach Saison, Friedhofsaufseher, Auskunft, Karte, Anfahrt, Grabarten-Grundlagen, Satzungsregeln und praktische Schritte für Besucher und Angehörige — ohne lange Textsuche.

Feuerbacher-Tal-Straße 90 70469 Stuttgart Garten-, Friedhofs- und Forstamt Sprechzeit 7.30–15.30 Saisonzeiten
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Schnellantwort: Friedhof Feuerbach Adresse, Kontakt & Zuständigkeit

Friedhof Feuerbach auf einen Blick

AdresseFeuerbacher-Tal-Straße 90, 70469 Stuttgart
PostanschriftFriedhof Feuerbach, 70161 Stuttgart
AmtLandeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt
ServiceRoutenplaner, VVS-Fahrplanauskunft, Stadtplan und Radroutenplaner über die Stadtseite

Offizielle Erreichbarkeit

Auskunft0711 21698249
Auskunft0711 21698248
Friedhofsaufseher0711 21698036
Fax0711 21698035
E-MailÜber die offizielle Stadt-Stuttgart-Seite zum Friedhof Feuerbach

Offizielle Quellen: nicht nur verlinkt, sondern im Guide erklärt

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Stadt Stuttgart: Friedhof Feuerbach

Offizielle Seite mit Anschrift, Auskunft, Friedhofsaufseher, Fax, Öffnungszeiten, Sprechzeiten und Anfahrt.

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Friedhofssatzung Stuttgart

Regelt Öffnungszeiten, Verhalten, Bestattungsort, Grabarten, Grabpflege, Grabmale, Verkehrssicherheit und Ordnungswidrigkeiten.

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Friedhofsgebührensatzung

Offizielle Gebühren-Quelle der Landeshauptstadt Stuttgart. Für verbindliche Kosten immer die aktuelle Fassung prüfen.

Gebührensatzung öffnen

Vertrauenshinweis: Diese Seite ist keine Behörde. Verbindlich für Grabverfügbarkeit, Gebühren, Genehmigungen, Nutzungsrechte und Termine ist die Landeshauptstadt Stuttgart beziehungsweise das Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Öffnungszeiten Friedhof Feuerbach: Saisonzeiten richtig lesen

ZeitraumÖffnungszeit laut Stadt StuttgartWas heißt das praktisch?Besucher-Tipp
1. Januar bis 15. Februar08:00 – 17:00 UhrKurzer Wintertag, früher Schluss.Grabpflege und Wegsuche nicht auf die letzte Stunde legen.
16. Februar bis 15. März08:00 – 18:00 UhrÜbergangszeit mit etwas längerer Besuchszeit.Ab 1. März werktags ab 07:15 Uhr geöffnet.
16. März bis 15. April07:15 – 19:00 UhrGute Zeit für längere Besuche und Frühjahrsgrabpflege.Sonn- und Feiertage ab 08:00 Uhr.
16. April bis 31. August07:15 – 20:00 UhrLängste Besuchszeit im Jahr.Bei Hitze Wasser mitnehmen, ältere Angehörige begleiten.
1. September bis 31. Oktober07:15 – 19:00 UhrHerbstzeit für Grabpflege und Gedenktage.Sonn- und Feiertage ab 08:00 Uhr.
1. November bis 31. Dezember07:15 – 17:00 UhrFrühe Schließzeit rund um Allerheiligen, Totensonntag und Winter.Ab 1. Dezember sowie an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr.
Sprechzeiten FriedhofsaufseherMo–Fr 07:30 – 15:30 UhrFür Vor-Ort-Fragen, Orientierung und praktische Anliegen.Bei konkretem Anliegen vorher anrufen.
Einfach merken: Im Winter schließt der Friedhof um 17 Uhr, im Sommer um 20 Uhr. Für Grab-Suche oder Trauerfeier immer Zeitpuffer einplanen.

Karte & Anfahrt: Friedhof Feuerbach finden

Adresse für Navigation

  • Friedhof Feuerbach
  • Feuerbacher-Tal-Straße 90
  • 70469 Stuttgart
  • Bei Rückfragen: Auskunft 0711 21698249 oder 0711 21698248

Offizielle Anfahrtsoptionen

  • Routenplaner über Stadt Stuttgart
  • Elektronische Fahrplanauskunft VVS/EFA
  • Stuttgarter Stadtplan
  • Radroutenplaner

Besuch planen: schnelle Checkliste statt langer Erklärung

Vor dem Losfahren

  • Saisonzeit prüfen
  • Adresse in Maps speichern
  • Grabdaten bereithalten
  • Wetter, Schuhe, Wasser einplanen
  • Bei Unsicherheit Auskunft anrufen

Wenn Sie ein Grab suchen

  • Name der verstorbenen Person
  • Sterbejahr oder Sterbedatum
  • Grabfeld oder Grabnummer, falls vorhanden
  • Foto alter Unterlagen
  • Friedhofsaufseher während Sprechzeit kontaktieren

Bei Trauerfeier

  • 15–30 Minuten früher ankommen
  • Feierhalle oder Grabtreffpunkt klären
  • Leise bleiben und Wege freihalten
  • Keine Fotos ohne Zustimmung
  • Arbeiten in der Nähe der Bestattung vermeiden

3 Mini-Tools: Besuchszeit, Kontakt und Grabfrage schneller klären

Besuchszeit-Finder

Start: Zeitraum und Besuchsart wählen.

Kontakt-Finder

Start: Anliegen wählen.

Grabart-Hilfe

Start: Grabart auswählen; Verfügbarkeit amtlich prüfen.

Grabarten in Stuttgart: was für Feuerbach wichtig ist

Die Stuttgarter Friedhofssatzung regelt Grabarten für die städtischen Friedhöfe. Ob eine bestimmte Grabform am Friedhof Feuerbach gerade verfügbar ist, muss immer beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt geprüft werden.

Grabart / ThemaEinfach erklärtWichtiger Satzungs-PunktVorher fragen
ReihengrabGrab wird der Reihe nach vergeben.Reihengräber sind typischerweise nicht frei wählbar wie Wahlgräber.Lage, Ruhezeit, Pflegepflicht.
WahlgrabGrabnutzungsrecht an einer bestimmten Grabstätte.Bei vorhandenen Wahlgräbern muss bei Bestattung das Nutzungsrecht nachgewiesen werden.Verlängerung, Umschreibung, Belegung.
UrnengrabGrabstätte für Urnenbeisetzung.Bei Feuerbestattung sollen Hinterbliebene angeben, wo die Urne beigesetzt werden soll.Urnenreihe, Urnenwahl, anonyme Form, Ort.
BaumgrabUrnenbestattung in besonderer naturnaher Form.Die Satzung enthält eigene Regelungen zu Baumgräbern.Ob am Standort Feuerbach verfügbar.
RasengrabPflegearme Grabform mit besonderen Gestaltungsregeln.Die Satzung enthält eigene Regelungen zu Rasengräbern.Namenskennzeichnung, Schmuck, Pflegeumfang.
GemeinschaftsanlageBesondere Anlage mit festem Pflege- und Gestaltungskonzept.Die Satzung regelt Gräber in Gemeinschaftsanlagen separat.Pflege, Kosten, Ablageflächen, Verfügbarkeit.
Nicht einfach annehmen: Grabarten, Gebühren und konkrete Grabverfügbarkeit sind standort- und fallabhängig. Vor Bestatterauftrag, Steinmetzauftrag oder Vorsorgeentscheidung immer die Verwaltung fragen.

Regeln & Verhalten: was Besucher vermeiden sollten

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Würde wahren

Die Satzung nennt als Ordnungswidrigkeit, die Ruhe und Ordnung zu stören oder sich nicht entsprechend der Würde des Ortes zu verhalten.

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Wege & Fahrzeuge

Wege dürfen nicht einfach mit Fahrzeugen aller Art befahren werden. Gewerbliche Fahrzeuge brauchen die entsprechenden Voraussetzungen.

🐕

Tiere

Tiere sind laut Satzung problematisch; Assistenzhunde sind ausgenommen. Vor einem Besuch mit Tier immer Regeln prüfen.

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Foto / Film

Gewerbsmäßiges oder freiberufliches Fotografieren und Filmen ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. Privat trotzdem sensibel bleiben.

🧹

Abfall

Abfälle nur an den dafür bestimmten Stellen ablegen. Verwelkte Pflanzen, Gebinde und Kränze sind zu entfernen.

🪨

Grabmale

Grabmale und Zubehör dürfen nicht ohne Zustimmung errichtet, verändert oder dauerhaft entfernt werden.

Trauerfall oder Grabfrage: Micro-Schritte für Stuttgart-Feuerbach

Friedhof eindeutig nennen.
Bei jedem Anruf: „Friedhof Feuerbach, Feuerbacher-Tal-Straße 90, 70469 Stuttgart“ sagen.
Anliegen kurz benennen.
Beispiel: Grab finden, Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gebühren, Grabmal, Grabpflege, Trauerfeier, Nutzungsrecht.
Unterlagen bereithalten.
Name der verstorbenen Person, Sterbedatum, Grabnummer, Grabfeld, Nutzungsberechtigte und Bestatterkontakt helfen.
Sprechzeiten nutzen.
Friedhofsaufseher-Sprechzeiten sind montags bis freitags 07:30 bis 15:30 Uhr.
Bestattung anmelden lassen.
Nach Satzung sind Erd- und Feuerbestattungen unverzüglich mit erforderlichen Unterlagen beim Amt anzumelden.
Gebühren nicht schätzen.
Für verbindliche Kosten die aktuelle Friedhofsgebührensatzung und die Verwaltung nutzen.

Gebühren: wo die verbindlichen Kosten stehen

Welche Kosten können relevant sein?

  • Grabnutzungsgebühren
  • Bestattungsgebühren
  • Urnenbeisetzung
  • Feierhalle / Einrichtungen
  • Grabmal / Fundamentierung / Genehmigung
  • Umbettung oder besondere Leistungen

Offizielle Gebühren-Quelle

Die Stadt Stuttgart verweist für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Einrichtungen auf die jeweils geltende Friedhofsgebührensatzung.

Praktischer Kosten-Tipp: Fragen Sie nicht nur nach „Was kostet die Beerdigung?“, sondern nach Gesamtkosten: Grabnutzung, Bestattung, Feier, Urne/Sarg, Grabmal, Pflege und spätere Verlängerung.

Offizielle Ressourcen statt unsicherer Drittseiten

Für Friedhof Feuerbach sind die wichtigsten Quellen die offizielle Stadt-Stuttgart-Seite, die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung.

Häufige Fragen zum Friedhof Feuerbach

Wo liegt der Friedhof Feuerbach?

Der Friedhof Feuerbach liegt an der Feuerbacher-Tal-Straße 90, 70469 Stuttgart.

Welche Telefonnummer hat der Friedhof Feuerbach?

Die Stadt Stuttgart nennt als Auskunft 0711 21698249 und 0711 21698248. Der Friedhofsaufseher ist unter 0711 21698036 erreichbar.

Wann ist der Friedhof Feuerbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind saisonal: 1. Januar bis 15. Februar 08:00–17:00 Uhr, 16. Februar bis 15. März 08:00–18:00 Uhr, 16. März bis 15. April 07:15–19:00 Uhr, 16. April bis 31. August 07:15–20:00 Uhr, 1. September bis 31. Oktober 07:15–19:00 Uhr und 1. November bis 31. Dezember 07:15–17:00 Uhr.

Gibt es besondere Hinweise für Sonn- und Feiertage?

Ja. In mehreren Zeiträumen nennt die Stadt Stuttgart, dass Sonn- und Feiertage ab 08:00 Uhr geöffnet sind. Ab 1. Dezember sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ebenfalls ab 08:00 Uhr.

Welche Sprechzeiten hat der Friedhofsaufseher?

Die Sprechzeiten des Friedhofsaufsehers sind Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr.

Welche Behörde ist zuständig?

Zuständig ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Wo finde ich die Friedhofsgebühren?

Die verbindliche Kostenquelle ist die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie ist auf der Stadt-Stuttgart-Seite im Stadtrecht veröffentlicht.

Welche Grabarten gibt es in Stuttgart?

Die Friedhofssatzung nennt unter anderem Reihengräber, Wahlgräber, Urnenreihen- und Urnenwahlgräber, anonyme Urnenstätten, besondere Grabstätten, Baumgräber, Rasengräber und Gemeinschaftsanlagen. Die Verfügbarkeit am Friedhof Feuerbach muss amtlich geprüft werden.

Darf man auf dem Friedhof filmen oder fotografieren?

Gewerbsmäßiges oder freiberufliches Fotografieren und Filmen ohne Genehmigung ist laut Satzung nicht erlaubt. Auch privat sollte man fremde Personen, Grabstellen und Trauerfeiern respektieren.

Braucht ein Grabmal eine Genehmigung?

Ja. Grabmale und sonstiges Grabzubehör dürfen nicht ohne Zustimmung errichtet, verändert oder dauerhaft entfernt werden.