Friedhof heusenstamm

Heusenstamm · Friedhofswesen · offizieller Quellen-Guide

Friedhof Heusenstamm: Adresse, Kontakt, Grabarten & Gebühren

Dieser Guide hilft Besucherinnen, Besuchern und Angehörigen: Friedhof finden, Friedhofsverwaltung kontaktieren, Sterbefall-Schritte verstehen, Grabart auswählen, Gebühren einordnen, Grabmal beantragen und Friedhofsregeln sicher beachten.

Friedhofsweg 1 63150 Heusenstamm Friedhofswesen: Im Herrngarten 1 friedhof@heusenstamm.de Gebührenordnung prüfen
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Ich will zum Friedhof

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Ich brauche die Verwaltung

  • Friedhofswesen kontaktieren
  • Öffnungszeiten beachten
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  • Bestattung anmelden
  • Grabart und Gebühren klären

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  • Grabnutzungsrecht
  • Bestattungsgebühr
  • Halle, Urne, Räumung

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Schnellantwort: Friedhof Heusenstamm & Verwaltung

Friedhof Heusenstamm

Adresse FriedhofFriedhofsweg 1, 63150 Heusenstamm
RouteFür Navigation „Friedhof Heusenstamm, Friedhofsweg 1“ nutzen.
ParkenParkplatz am Friedhofsweg / Friedhofsbereich einplanen.
Bei GrabfragenFriedhofswesen der Stadt Heusenstamm kontaktieren.

Fachdienst 2.4 – Friedhofwesen

HausanschriftIm Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm
Telefon06104 607-0
Fax06104 607-1279
ÖffnungszeitenMo–Fr 8–12 Uhr; Di und Do 14–17 Uhr

Offizielle Quellen: im Artikel erklärt, nicht nur verlinkt

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Friedhofwesen Heusenstamm

Kontakt, Öffnungszeiten, Zuständigkeit für Bestattung und Verwaltungsadresse.

Verwaltungsportal Hessen öffnen

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Friedhofsordnung

Regelt Verwaltung, Öffnungszeiten, Bestattungen, Grabarten, Nutzungsrechte, Umbettung, Grabgestaltung, Bepflanzung und Standsicherheit.

Friedhofsordnung öffnen

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Gebührenordnung

Enthält Gebühren für Trauerhalle, Bestattung, Urnenbeisetzung, Reihengrab, Wahlgrab, Urnenstele, Räumung und Verwaltung.

Gebührenordnung öffnen

Vertrauenshinweis: Diese Seite ist kein Amt und kein Bestatter. Sie fasst offizielle Informationen nutzerfreundlich zusammen. Verbindlich sind die Stadt Heusenstamm, die Friedhofsordnung und die Gebührenordnung.

Karte: Friedhof Heusenstamm am Friedhofsweg

Für Besucherinnen und Besucher ist die praktische Navigationsadresse Friedhofsweg 1, 63150 Heusenstamm. Für Anträge, Gebühren, Nutzungsrechte und Genehmigungen ist das Friedhofswesen der Stadt zuständig.

Besuch planen: kurze Checkliste

Vor dem Losfahren

  • Friedhofsweg 1 in der Navigation speichern
  • Grabfeld, Grabnummer oder Namen bereithalten
  • Wetter und Schuhe beachten
  • bei älteren Angehörigen Zeitpuffer einplanen
  • bei Unsicherheit Verwaltung kontaktieren

Wenn Sie ein Grab suchen

  • Name der verstorbenen Person
  • Sterbejahr oder Sterbedatum
  • Grabstätte / Nutzungsrecht, falls vorhanden
  • alte Graburkunde oder Foto mitnehmen
  • nicht in fremden Grabflächen suchen

Bei Trauerfeier

  • 15–30 Minuten früher ankommen
  • Treffpunkt und Halle vorher klären
  • Wege freihalten
  • keine Fotos ohne Zustimmung
  • Bestatter oder Friedhofswesen bei Fragen ansprechen

Sterbefall in Heusenstamm: Micro-Schritte

Ärztliche Feststellung / Bestatter einbinden.
Nach einem Todesfall werden Leichenschau, Überführung und weitere Schritte meist über Ärztin/Arzt und Bestattungsunternehmen koordiniert.
Standesamt und Unterlagen klären.
Für die Beurkundung werden Personenstandsdaten und Sterbefallunterlagen benötigt. Zuständig ist die Stadt beziehungsweise das Standesamt.
Friedhofswesen kontaktieren.
Für Bestattung, Grabart, Nutzungsrecht, Trauerhalle, Urnenbeisetzung und Gebühren an friedhof@heusenstamm.de oder 06104 607-0 wenden.
Grabart auswählen.
Reihengrab, Wahlgrab, Urnenreihengrab, Urnenwahlgrab, Urnenstele, Sternenkinderfeld oder anonyme Grabform nach Verfügbarkeit prüfen.
Kosten getrennt rechnen.
Grabnutzungsrecht, Bestattungsgebühr, Trauerhalle, Kühlzelle, Urne/Stele, Grabmalgenehmigung und Bestatterkosten getrennt betrachten.
Grabmal und Bepflanzung nicht vorschnell beauftragen.
Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen benötigen nach Gebührenordnung eine Genehmigung.

Grabarten in Heusenstamm: schnell einordnen

Die Friedhofsordnung nennt verschiedene Bereiche: Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Urnengrabstätten, Sternenkinderfelder, Grabstätten für Muslime, historische Grabstätten und Ehrengrabstätten. Welche Form konkret frei ist, muss die Friedhofsverwaltung bestätigen.

GrabartEinfach erklärtGebühren-HinweisVorher fragen
ReihengrabGrab wird der Reihe nach vergeben.Erwachsene ab 13 Jahre: 880 € Nutzungsgebühr; Bestattung 680 €.Verlängerung und spätere Abräumung.
Anonymes ReihengrabGrab ohne individuelle Kennzeichnung nach Satzungsregeln.Nutzungsgebühr 710 €; Bestattung Erwachsene anonym 610 €.Spätere Auffindbarkeit und Trauerritual.
UrnenreihengrabUrnengrab für eine Feuerbestattung.Nutzungsgebühr 710 €; Beisetzung 160 €.Kremation, Urnenfrist und Grabgestaltung.
Anonymes UrnengrabAnonyme Urnenbeisetzung.Nutzungsgebühr 630 €; Beisetzung 160 €.Ob Angehörige bei Beisetzung teilnehmen dürfen.
UrnenreihennischengrabUrnenbeisetzung in einer Nische / Stele.Nutzungsgebühr 1.150 €; Urnenstele-Beisetzung 65 €.Beschriftung, Laufzeit, Schmuck und Blumenablage.
WahlgrabGrabstätte mit längerer Nutzungszeit und Verlängerungsmöglichkeit.Eine Grabstelle ohne Vorausbau 2.330 €; mit Vorausbau Abt. P 2.740 €.Grabstellenzahl, 40 Jahre Nutzungszeit, Verlängerung.
UrnenwahlgrabUrnenwahlgrab mit Mehrfachbelegung.Urnenwahlgrab 4-fach belegbar 1.620 €.Wie viele Urnen und Verlängerungsoption.
Urnenwahlnischengrab / SteleNische für Urnenwahlgrab in der Stele.2-fach belegbar 1.690 €.Beschriftung, Verschluss, Blumenschmuck.
SternenkinderfeldGrabstätte für Sternenkinder.Keine Nutzungsgebühr; Beisetzung im Sternenkinderfeld 0 €.Konkrete Abläufe sensibel mit Verwaltung/Bestatter klären.

Gebühren Heusenstamm: wichtigste Kostenpunkte

Die folgenden Werte stammen aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Sie sind Friedhofsgebühren der Stadt und ersetzen keine Gesamtkostenrechnung mit Bestatter, Sarg/Urne, Blumen, Grabmal oder Trauerdruck.

KostenpunktGebührPraktischer Hinweis
Kühlzelle / Tiefkühlzelle je angefangenen Tag100 €Nur bei Nutzung.
Sezierraum einschließlich Reinigung100 €Nur falls erforderlich.
Trauerhalle für Trauerfeiern300 €Halle extra zur Grab-/Bestattungsgebühr.
Bestattung Erwachsene ab 13 Jahre Reihengrab / Wahlgrab680 €Für Ausheben, Schließen und Herrichten des Grabes.
Bestattung Erwachsene anonymes Reihengrab610 €Bei anonymer Reihengrabstätte.
Bestattung Kind bis 5 Jahre450 €Altersgruppe beachten.
Bestattung Kind 6 bis 12 Jahre620 €Altersgruppe beachten.
Beisetzung Urne in Erdgrab160 €Urnenreihengrab, Urnenwahlgrab, Erdgrab oder anonymes Urnengrab.
Urne in Urnenstele65 €Zusätzlich zur Nutzungsgebühr der Nische.
Reihengrab Erwachsene ab 13 Jahre880 €Nutzungsgebühr für Grabstätte.
Urnenreihengrabstätte710 €Nutzungsgebühr.
Urnenreihennischengrab1.150 €Nutzungsgebühr der Nische.
Wahlgrab 1 Grabstelle ohne Vorausbau2.330 €Nutzungsrecht 40 Jahre.
Wahlgrab 2 Grabstellen ohne Vorausbau3.500 €Für Familienplanung relevant.
Urnenwahlgrab 4-fach belegbar1.620 €Nutzungsrecht für Urnenwahlgrab.
Urnenwahlnischengrab / Stele 2-fach belegbar1.690 €Nutzungsgebühr.
Graburkunde30 €Verwaltungsgebühr.
Überschreibung von Nutzungsrechten30 €Bei Wechsel der berechtigten Person.
Grabmal / Einfassung / Grabausstattung genehmigen30 €Vor Errichtung oder Veränderung beantragen.
Beispiel-Rechnung: Reihengrab Erwachsene 880 € + Bestattung 680 € + Trauerhalle 300 € = 1.860 € nur für diese städtischen Bausteine. Bestatter, Sarg/Urne, Grabmal, Blumen und weitere Leistungen kommen separat dazu.

Regeln, Ruhezeiten & Nutzung: was wichtig ist

Friedhofsordnung deckt ab

  • Geltungsbereich und Verwaltung
  • Öffnungszeiten
  • Nutzung und gewerbliche Tätigkeit
  • Bestattungen und Särge
  • Grabstätten und Grabarten
  • Gestaltung, Bepflanzung und Unterhaltung

Nutzungsrecht

  • Grabstätten werden nach Satzung vergeben
  • Wahlgrabstätten haben 40 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung pro Jahr anteilig möglich
  • Überschreibung kostet 30 € Verwaltungsgebühr
  • Graburkunde kostet 30 €

Umbettung

  • Umbettung ist ein Sonderfall
  • innerhalb desselben Friedhofs Leiche: 1.600 €
  • innerhalb der Stadt: 1.800 €
  • Aschenurne innerhalb desselben Friedhofs: 250 €
  • aus Urnenstele: 220 €

Grabräumung

  • Reihengrabstätte: 670 €
  • Wahlgrab eine Grabstelle: 670 €
  • Wahlgrab mehrere Grabstellen: 780 €
  • Urnenreihen- und Urnenwahlgrab: 570 €
  • bei Gräbern ab 01.01.1996 entfällt diese Gebühr

Bepflanzung

  • Grabstätten friedhofswürdig unterhalten
  • Wege und Nachbargräber nicht beeinträchtigen
  • wuchernde Pflanzen zurückschneiden
  • verwelkte Blumen entfernen
  • Abfall nur an vorgesehenen Stellen entsorgen

Besuch

  • Würde des Ortes beachten
  • Trauerfeiern nicht stören
  • keine fremden Grabflächen betreten
  • Fotos/Videos vorsichtig nutzen
  • Anweisungen der Friedhofsverwaltung beachten

Grabmal, Einfassung & Genehmigung

Vor dem Steinmetzauftrag

  • Grabart und Nutzungsrecht prüfen
  • Maße und Gestaltungsregeln aus Friedhofsordnung prüfen
  • Grabmal, Einfassung oder Grabausstattung beantragen
  • Genehmigungsgebühr 30 € berücksichtigen
  • Standsicherheit dauerhaft sicherstellen

Warum vorher fragen?

Ein Grabstein ist nicht nur Gestaltung, sondern auch Sicherheit. Wird ein Grabmal ohne passende Genehmigung oder außerhalb der Satzungsregeln errichtet, kann die Friedhofsverwaltung Änderungen verlangen.

Mini-Tool: Welche Heusenstamm-Hilfe brauchen Sie?

Anliegen wählen

Start: Anliegen wählen.

Schnellkontakte

  • Telefon: 06104 607-0
  • E-Mail: friedhof@heusenstamm.de
  • Amt: Im Herrngarten 1
  • Friedhof: Friedhofsweg 1
  • Öffnung Amt: Mo–Fr 8–12; Di/Do 14–17

Vor dem Anruf bereithalten

  • Name der verstorbenen Person
  • gewünschte Grabart
  • Grabnummer / Nutzungsrecht
  • Bestatter / Terminwunsch
  • Rückrufnummer und E-Mail

Suchfragen, die dieser Guide beantwortet

Friedhof Heusenstamm Adresse

Friedhofsweg 1, 63150 Heusenstamm, mit Karte und Route.

Friedhofsverwaltung Heusenstamm Kontakt

Fachdienst Friedhofwesen: Im Herrngarten 1, Telefon 06104 607-0, E-Mail friedhof@heusenstamm.de.

Friedhof Heusenstamm Gebühren

Grabnutzungsrechte, Bestattungsgebühren, Trauerhalle, Urnenstele, Räumung und Verwaltungsgebühren.

Grabarten Heusenstamm

Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab, Urnenstele, anonymes Grab und Sternenkinderfeld.

Grabmal Genehmigung

Grabmal, Einfassung und sonstige Grabausstattung vorab genehmigen lassen.

Sterbefall Heusenstamm was tun?

Ärztliche Feststellung, Standesamt, Bestatter, Friedhofswesen, Grabart und Kosten.

Häufige Fragen zum Friedhof Heusenstamm

Wo liegt der Friedhof Heusenstamm?

Der Friedhof Heusenstamm liegt am Friedhofsweg 1, 63150 Heusenstamm. Für die Navigation können Sie „Friedhof Heusenstamm, Friedhofsweg 1“ verwenden.

Wie erreiche ich das Friedhofswesen Heusenstamm?

Das Friedhofswesen ist über die Stadt Heusenstamm erreichbar: Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, Telefon 06104 607-0, E-Mail friedhof@heusenstamm.de.

Welche Öffnungszeiten hat das Friedhofswesen?

Laut Verwaltungsportal Hessen: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.

Was kostet eine Trauerhalle in Heusenstamm?

Die Benutzung der Trauerhalle für Trauerfeiern kostet laut Gebührenordnung 300 Euro.

Was kostet eine Erdbestattung im Reihengrab oder Wahlgrab?

Für das Ausheben, Schließen und Herrichten eines Grabes bei Verstorbenen ab dem 13. Lebensjahr werden 680 Euro in einer Reihengrabstätte oder Wahlgrabstätte erhoben.

Was kostet ein Reihengrab für Erwachsene?

Die Überlassung einer Reihengrabstätte für Erwachsene ab dem 13. Lebensjahr kostet 880 Euro. Die Bestattungsgebühr kommt zusätzlich hinzu.

Was kostet ein Urnenreihengrab?

Die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte kostet 710 Euro. Die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab kostet zusätzlich 160 Euro.

Was kostet eine Wahlgrabstätte?

Eine Wahlgrabstätte ohne Vorausbau kostet für eine Grabstelle 2.330 Euro, für zwei Grabstellen 3.500 Euro und für drei Grabstellen 4.550 Euro. Im Grabfeld P mit Vorausbau gelten höhere Beträge.

Braucht ein Grabmal in Heusenstamm eine Genehmigung?

Ja. Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und sonstiger Grabausstattung wird eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro genannt.

Gibt es ein Sternenkinderfeld?

Ja. Die Friedhofsordnung nennt Sternenkinderfelder. Laut Gebührenordnung fällt für die Überlassung einer Grabstätte auf dem Sternenkinderfeld keine Nutzungsgebühr an; auch die Beisetzung im Sternenkinderfeld wird mit 0 Euro angegeben.